Satzung
- Die Fangemeinschaft führt den Namen
Puckmafia-Berlin
Er hat seinen Sitz in Berlin.
Puckmafia-Berlin ist nicht ins Vereinsregister eingetragen und führt deshalb - auch nicht den Namenszusatz e.V.
- Zweck des Vereins, ist die Freizeitgestaltung für die Mitglieder
der Fangemeinschaft Puckmafia-Berlin".
Er verfolgt keinerlei gewerbliche Interessen.
- Mitglied kann werden wer das 15. Lebensjahr vollendet hat.
Über den schriftlichen Aufnahmeantrag eines neuen Mitgliedes entscheidet der Vorstand.
- Der Austritt aus dem Verein ist jederzeit zulässig, der Jahresbeitrag wird jedoch nicht rückerstattet .
Der Austritt aus dem Verein muss durch eine schriftliche Kündigung gegenüber einem Vorstandsmitglied erfolgen.
Ein Mitglied kann ausgeschlossen werden, wenn es vereinsschädigendes Verhalten an den Tag legt.
Über den Ausschluss entscheidet die Vorstandschaft im Beisein des betroffenen Mitgliedes.
- Der Jahresbeitrag wird von der Mitgliederversammlung festgesetzt.
- Der Vorstand besteht aus:
1. Vorsitzenden
2. Vorsitzenden
Schriftführer
Kassier
Beisitzer
. - Die ordentliche Mitgliederversammlung findet einmal jährlich statt.
Außerdem muss die Mitgliederversammlung einberufen werden, wenn:- ein Mitglied des Vorstandes sein Amt niederlegt.
- 1/3 der Mitglieder, es unter Angabe des Zwecks und der Gründe, vom Vorstand verlangt.
- Jede Mitgliederversammlung wird vom 1. oder 2. Vorstand schriftlich unter Einhaltung einer Einladungsfrist von 2 Wochen einberufen. Dabei ist die Tagesordung mitzuteilen.
- Die Mitgliederversammlung wird geleitet vom 1. oder 2. Vorstand. Bei Beschlussfassung entscheidet die Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen, dies gilt auch für eine Satzungsänderung.
Zur Vereinsauflösung ist eine 9/10 Mehrheit notwendig.
Über die Versammlungen sind Niederschriften anzufertigen, die vom Schriftführer oder dem 1. Vorstand zu unterzeichnen sind.
- Auflösung des Vereins:
Der Verein wird aufgelöst durch:- eine 9/10 Mehrheitsbeschluss der Mitgliederversammlung.
Bei Vereinsauflösung, ist das noch vorhandene Vereinsguthaben zu gleichen Teilen auf die Mitglieder aufzuteilen, die mindestens 5 Jahre dem Verein angehören.
Vorstehende Satzung wurde errichtet am 30.04.2009
Satzung


